- Ambulante Hilfe nach §§30, 31, 41 SGB VIII
- Ermittlung des Jugendhilfebedarfes nach dem SGB VIII
- Aktives Mitwirken im ambulanten Team
- Ressourcenorientierte Ausgestaltung der Hilfeverläufe
- Zusammenarbeit mit Fachkräften anderer Institutionen (Netzwerkarbeit)
- Kontinuierliche Datenerfassung Dokumentation
Hierzu gehören insbesondere sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehungsbeistandschaft, Hilfen für junge Volljährige und Jugendliche nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII). Zentrale Aufgaben sind die Beratung von Eltern bei der Ausübung der Personensorge, die Wahrnehmung des Schutzauftrages bei der Kindeswohlgefährdung, Krisenintervention und die Beteiligung an kollegialen Beratungen.